LASERNIC – SICHERHEIT

Achtung, Laserstrahl! Informationen für den sicheren Umgang mit Lasereinrichtungen

Sicherheit im Bereich Handlaser-Maschinen ist ein in der Branche heiß diskutiertes Thema. Der Wichtigkeit dieses Themas sind wir uns auch bei LASERNIC bewusst. Im Folgenden möchten wir Sie darüber informieren, welche potenziellen Gefahren beim Umgang mit Laserstrahlen auftreten können und wie LASERNIC daran arbeitet, diese Risiken an Ihrem Arbeitsplatz zu minimieren. 

Lasermaschinen sind aus der Industrie nicht mehr wegzudenken. Ihre vielseitigen Einsatzmöglichkeiten in Bereichen wie Schneiden, Beschriften, Schweißen etc. ermöglichen effiziente und vereinfachte Arbeitsabläufe. Doch auch wenn die Anwendung von Lasermaschinen leicht zu erlernen ist und sie schnell einzusetzen sind, so ist ein Laser dennoch kein harmloses Spielzeug.

Der Begriff „Laser“ steht für „Light Amplification by Stimulated Emission of Radiation“, auf Deutsch: „Lichtverstärkung durch stimulierte Emission von Strahlung“. Ein Faserlaser ist eine spezielle Art des Festkörperlasers, bei dem das Lasermedium aus dem dotierten Kern einer Glasfaser besteht. Dieser Kern ist häufig mit einem Element der seltenen Erden dotiert, zum Beispiel Ytterbium, das für die Erzeugung der Laserstrahlung verantwortlich ist.

Lichtquellen wie Glühbirnen oder LEDs strahlen weißes Licht in alle Richtungen ab, wobei die Intensität mit zunehmender Entfernung schnell abnimmt. Im Gegensatz dazu ist Laserlicht gerichtet und auf eine kleine Stelle fokussiert und bleibt auf große Entfernungen nahezu parallel. Diese hohe Leistungsdichte kann auch auf 100 m Entfernung schädigende Wirkungen für den menschlichen Körper haben, mit möglichen Folgen wie beispielsweise Sehverlust oder Hautschäden durch thermischen Einfluss. Eine weitere Gefahr besteht darin, dass nicht jeder Laserstrahl sichtbar ist. Auch Strahlung im unsichtbaren Bereich oder solche mit schwacher Reflexion kann zu nachhaltigen Schäden führen.

Bei der LASERNIC GmbH steht die Sicherheit an erster Stelle. Unsere Handlaser-Maschinen werden mit einer umfassenden Konformitätserklärung geliefert, die bestätigt, dass sie den höchsten europäischen Sicherheits- und Gesundheitsstandards entsprechen. Sie werden klassifiziert und tragen das CE-Zeichen, welches die Einhaltung dieser Normen bestätigt.

Bei der LASERNIC GmbH sind wir stolz darauf, nicht nur Handlaser-Maschinen von höchster Qualität zu produzieren und zu vertreiben, sondern auch die Leistungselektrik, die das Herzstück unserer Produkte bildet, selbst zu entwickeln und in Lünen zu bauen. Unsere Hingabe an Innovation und unser Engagement für Qualität spiegelt sich in unseren Maschinen wider. Hierfür vertrauen wir auf die ausschließliche Verwendung von Markenkomponenten aus Europa. So können wir Ihnen garantieren, dass jede Maschine, die unser Haus verlässt, nicht nur leistungsstark, sondern auch zuverlässig und langlebig ist.

Bei der **LASERNIC GmbH** legen wir größten Wert auf die Sicherheit und Effizienz unserer Handlaser-Maschinen. Als führender Hersteller in der Branche ist es unser Anliegen, nicht nur innovative Produkte zu liefern, sondern auch sicherzustellen, dass unsere Kunden diese sicher bedienen können. Deshalb ist die Rolle des **Laserschutzbeauftragten** in unserem Unternehmen von zentraler Bedeutung. Unsere Laserschutzbeauftragten sind speziell geschulte Fachkräfte, die dafür sorgen, dass alle Sicherheitsvorschriften eingehalten und die bestmöglichen Arbeitsbedingungen gewährleistet werden. Sie sind verantwortlich für:

  • die Durchführung von **Gefährdungsbeurteilungen**,
  • die Implementierung von **Schutzmaßnahmen** sowie
  • die regelmäßige Überprüfung und Wartung der Lasersysteme, um einen sicheren Betrieb zu gewährleisten.

Wir bei der LASERNIC GmbH verstehen, dass die fortwährende Weiterbildung und das Weiterentwickeln von Fachkenntnissen unerlässlich sind, um auf dem neuesten Stand der Technik und der Sicherheitsstandards zu bleiben. Unsere Laserschutzbeauftragten nehmen daher regelmäßig an Fortbildungen teil, um ihr Wissen zu vertiefen und zu aktualisieren. Sicherheit ist kein Zufall, sondern das Ergebnis von sorgfältiger Planung und professioneller Umsetzung. Vertrauen Sie auf die LASERNIC GmbH – wo Sicherheit und Qualität Hand in Hand gehen.

*Achtung: Unsere Hinweise erheben keinen Anspruch auf Vollständigkeit.

Europäische Normen zur Lasersicherheit

EG-Lasersicherheit – Konformität mit Typ-A-, Typ-B- und Typ-C-Normen

EG-Maschinenrichtlinie – grundlegende Sicherheits- und Gesundheitsanforderungen

  • Richtlinie 89/392/EWG (konsolidiert durch 98/37/EG, 2006/42/EG)
Typ-A-Normen: Gestaltungsleitsätze und Grundbegriffe für Maschinen – Grundnormen
  • Grundlegende Sicherheitsanforderungen
     
  • ISO 12100 P1, P2 „Sicherheit von Maschinen – Grundbegriffe, allgemeine Gestaltungsleitsätze“
Typ-B-Normen: Grundnormen
  • Typ B1 Sicherheitsaspekte
  1. ISO 13857 „Sicherheit von Maschinen – Sicherheitsabstände gegen das Erreichen von Gefährdungsbereichen mit den oberen und unteren Gliedmaßen“
  2. ISO 13849-1 „Sicherheit von Maschinen – Sicherheitsbezogene Teile von Steuerungen – Teil 1: Allgemeine Gestaltungsleitsätze“
  • Typ B2 Sicherheitsbezogene Geräte
  1. ISO 13850 „Sicherheit von Maschinen – Not-Halt – Gestaltungsleitsätze“
  2. ISO 14119 „Sicherheit von Maschinen – Verriegelungseinrichtungen in Verbindung mit trennenden Schutzeinrichtungen – Leitsätze für Gestaltung und Auswahl“
  • Typ-C-Normen: Produktnorm – detaillierte Sicherheitsanforderungen an eine bestimmte Maschine oder Maschinenart 
  1. ISO 11553-2 „Sicherheit von Maschinen – Laserbearbeitungsmaschinen – Teil 2: Sicherheitsanforderungen an handgeführte Laserbearbeitungsgeräte

Maschinenrichtlinie 2006/42/EG – ANHANG 1

Anwendbar auf tragbare Laserschweißgeräte

ANHANG I

Grundlegende Sicherheits- und Gesundheitsschutzanforderungen bei Konzipierung und Bau von Maschinen
Die in diesem Anhang aufgeführten grundlegenden Sicherheits- und Gesundheitsschutzanforderungen sind verbindlich:
 

1. GRUNDLEGENDE SICHERHEITS- UND GESUNDHEITSSCHUTZANFORDERUNGEN
1.5 RISIKEN AUFGRUND ANDERER GEFÄHRDUNGEN
1.5.12 Laserstrahlung
Bei der Verwendung von Lasergeräten ist Folgendes zu beachten:

  • Lasergeräte an Maschinen müssen so konstruiert und gebaut sein, dass eine unbeabsichtigte Strahlung verhindert wird.
  • Lasergeräte an Maschinen müssen so geschützt sein, dass eine effektive Strahlung, durch Reflexion oder Streuung erzeugte Strahlung und Sekundärstrahlung die Gesundheit nicht schädigen.
  • Optische Geräte zur Beobachtung oder Einstellung von Lasergeräten an Maschinen müssen so beschaffen sein, dass durch die Laserstrahlung kein Gesundheitsrisiko entsteht.
Verantwortung der IEC
IEC 60825 Sicherheit von Laserprodukten
  • P1: Geräteklassifizierung und -anforderungen
  • P2: Sicherheit von Lichtwellenleiter-Kommunikationssystemen (LWLKS)
  • P4: Laserschutzvorrichtungen
Verantwortung der ISO
ISO 11553 Sicherheit von Maschinen – Laserbearbeitungsmaschinen
  • P1: Allgemeine Sicherheitsanforderungen
  • P2: Sicherheitsanforderungen für handgeführte Laser

Das sicherste tragbare Laserschweißgerät auf dem Markt

Einhaltung aller folgenden CE-Vorschriften:

EG 2006/42/EG – EG-Maschinenrichtlinie
EG 2006/35/EU – Niederspannungsrichtlinie

ISO

ISO 13849-1 Grundnormen Sicherheitsbezogene Teile von Steuerungen

ISO 13850 Grundnormen Sicherheitsbezogene Teile von Not-Aus-Einrichtungen

ISO 14119 Grundnormen Verriegelungseinrichtungen in Verbindung mit tragbaren Laserschweißgeräten

  • EN 60204-1
  • EN 60825-1

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